Regionsförderprogramm

Der Regionsrat IV 2018 hat eines Stammesfördertopf beschlossen. Ihr könnt mit damit gewisse Maßnahmen in eurem Stämmen aus dem tiefen Fördertopf bezuschussen lassen. Hier findet ihr alle Informationen dazu:

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Bild: Pixaby

Förderrichtlinien Stammesfördertopf VCP Region Isar

Was wird gefördert?

Generell kann alles gefördert werden, was an Ausgaben in der Arbeit eines Stammes anfällt. Von einem Zuschuss zu einer Sippen- / Stammesfahrt, über Materialanschaffung bis hin zur Unterstützung von Gruppenstunden.

 

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden kann jeder Stamm und jede Gruppe, die Teil der VCP Region Isar ist. Wichtig ist, dass es einen Verantwortlichen für das Projekt gibt.

 

Wie wird gefördert?

Ihr müsst einen Antrag stellen. Dies muss Schriftlich geschehen. Dabei ist egal, ob per Email oder per Brief. Der Antrag ist formlos, aber muss folgendes enthalten:

  • wer der Antragsteller ist (Name, Adresse, Gruppe),
  • was geplant ist und wie groß der Zuschuss sein soll,
  • welche Ausgaben geplant sind und wer noch mit zahlt.

Wichtig ist, dass Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

 

Wie viel Geld kann man beantragen, was wird bezahlt?

Grundsätzlich ist alles möglich (Sachkosten, Investitionskosten, Honorare und dergl.). Die maximale Summe je Antrag ist auf maximal 300€ beschränkt.

Wenn ihr Geld aus diesem Topf bekommt, wird es wie „euer Geld“ bei Anträgen an Stadt -/ Kreisjugendringe behandelt.

 

Wie wird über euren Antrag entschieden?

Ihr müsst eure Anträge immer bis 3 Wochen vor einen Regionsrat stellen. Dann entscheidet der Regionsvorsitz in Rücksprache mit dem Kassier und der Regionsleitung über euren Antrag. Die Entscheidung darüber wird euch bis 1 Woche vor dem Regionsrat mitgeteilt. Falls ihr mit der Entscheidung nicht zufrieden seid, könnt ihr „Einspruch“ am Regionsrat einlegen. Wichtig ist, dass niemand einen Rechtsanspruch auf eine Förderung hat.

 

Was ist noch zu beachten?

In der schriftlichen Zusage steht dann auch, was Ihr sonst noch tun müsst, z.B.

  • dass Ihr Berichte und Fotos (zur Veröffentlichung in KIM, auf Sozial Media Kanälen und auf der Website) über die Maßnahme an den Regionsvorsitz schicken müsst
  • dass Ihr uns die Belege für die Maßnahme in einem Abrechnungsformular schicken müsst
  • in welcher Zeit das Ganze durchgeführt und abgerechnet werden muss
  • bevor ihr bei uns einen Antrag stellt, sollen alle anderen Möglichkeiten, einen Zuschuss zu bekommen genutzt werden

Von uns geförderte Maßnahmen müssen bis 6 Wochen nach Ende der Maßnahme mit uns Abgerechnet werden. Das Geld wird Grundsätzlich nach Vorlage der Beleg ausgezahlt, Ausnahmen können mit Begründung beantragt werden. Ihr seid dafür verantwortlich, dass ihr eine schriftliche Erlaubnis habt, dass die Fotos veröffentlicht werden dürfen.

 

 

Beschlossen am Regionsrat IV, 13.12.2018